Im Jahre 1804 wurde in Freising die Kgl. Zentraltaubstummenanstalt gegründet und 1826 nach München verlegt. Die Anstalt, unter verschiedenen Bezeichnungen als Stiftung geführt, hatte in zwei Inflationen ihr einstmals beachtliches Vermögen fast ganz verloren. Der Staat musste den Unterhalt und Betrieb der nun Landesschule für Gehörlose benannten Einrichtungen unmittelbar übernehmen. Die Stiftung wurde am 3.9.1963 mit KME Nr. 4/68 437 aufgehoben, das restliche Vermögen auf den Staat übernommen.
Die Stiftung hatte aber nicht nur den Zweck, eine Schule mit Heim für Gehörlose zu unterhalten und betreiben, sondern auch anderweitige Fürsorge für die hörgeschädigten Kinder und Jugendlichen zu leisten. Vor allem durch großzügige Zustiftungen, Schenkungen, Vermächtnisse und Erbschaften hochherziger Bürger waren Freiplätze, Beihilfen zur Beschaffung von Hörgeräten, Maßnahmen zur Unterstützung beim Übergang in das Berufsleben, Weihnachtsgeschenke, Preise für Schüler, Beschaffung von Einrichtungsgegenständen, Betrieb eines Schullandheimes und ähnliche Maßnahmen zugunsten der Kinder möglich geworden.
In Erinnerung an diese Wohltäter und Stifter - für die stellvertretend die Namen Michael und Mathilde Koller und Benno Fleißner stehen mögen - errichtet der Freistaat Bayern aus Anlass der 175-Jahrfeier der Landesschule für Gehörlose wieder eine Stiftung "Bayerische Landesschule für Gehörlose". Sie soll nicht mehr dem Unterhalt und Betrieb der Schule dienen, sondern die Hörgeschädigten unmittelbar und mittelbar fördern soweit dies aus öffentlichen Mitteln sonst nicht möglich wäre. Die Stiftung wird in der Hoffnung errichtet, dass sich wie in früheren Jahrzehnten gemeinnützig denkende Bürger finden werden, die das umfassend Ziel der Stiftung in seinen vielfältigen Ausformungen durch Zuwendung. und Zuschüsse großmütig unterstützen.
(Präambel zur Satzung der Stiftung Bayerische Landesschule für Gehörlose vom 13. Juli 1979)
Der Zweck der Stiftung ist in Satzung wie folgt formuliert
Die Stiftung fördert Hörgeschädigte und deren Belange, insbesondere die Bildung und Erziehung gehörloser Kinder und Jugendlicher. Sie verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der steuerrechtlichen Vorschriften und ist selbstlos tätig.
Der Stiftungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht
- Gewährung von Zuschüssen oder sonstigen Leistungen an die Bayerische Landesschule für Gehörlose und deren Heime für besondere Bedürfnisse und zur Beschaffung von besonderen Einrichtungen und Hilfsmitteln, für die Mittel im laufenden Staatshaushalt nicht vorgesehen sind oder nicht bereitgestellt werden können und deren Befriedigung oder Beschaffung sich im laufenden Haushaltsjahr als dringlich erweist. Wird Eigentum der Stiftung für sonstige Zwecke mitbenutzt, trägt die Landesschule die anteiligen Kosten
- Gewährung von Zuschüssen an einzelne Schüler der Bayerischen Landesschule für Gehörlose für die Beschaffung von geeigneten schädigungsspezifischen Hilfsmitteln. Bei Bedürftigkeit können auch Zuschüsse für Schullandheimaufenthalte, Schülerfahrten, zur Beschaffung von Bekleidung und für Maßnahmen gewährt werden, die den Übergang in einen Beruf ermöglichen oder erleichtern
- Erstellung und Entwicklung von geeigneten Lehr- und Lernmitteln für Gehörlose sowie von Unterweisungs- und Schulungsmaterial für Lehr- und Betreuungspersonal; Förderung der Entwicklung und Erprobung technischer Hilfsmittel
- Förderung und Unterstützung der Integration von hörgeschädigten Kindern und Jugendlichen mit hörenden oder behinderten Kindern und Jugendlichen im vorschulischen, schulischen und außerschulischen Bereich; Förderung und Unterstützung von gemeinsamen Eltern-Kind-Kursen und von Wechselgruppen
- Ausbildung, Fortbildung und Schulung von Lehr-, Erziehungs- und Betreuungspersonen, die sich der hörgeschädigten Kinder und Jugendlichen im Einzugsbereich der Bayerischen Landesschule für Gehörlose annehmen einschließlich der Elternberatung und Schulung
- Unterhalt eines pädoaudiologischen, psychologischen und sozialen Beratungsdienstes für Hörgeschädigte und deren Erziehungsberechtigte im Bereich der Frühförderung der Vorschule, der Schule und im Hinblick auf die berufliche Eingliederung
- Erwerb, Betrieb und Unterhalt von Fahrzeugen für die pädagogisch Frühförderung, integrative Maßnahmen, den Transport gehörloser Kinder und Jugendlicher der Bayerischen Landesschule für Gehörlose sowie für Maßnahmen der Elternschulung
- Errichtung und Betrieb eines Schullandheimes und Unterstützung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen
Unser Spendenkonto lautet
Stiftung Bayerische Landesschule für Gehörlose
HypoVereinsbank München
Nr. 4 390 127 664
BLZ 700 202 70