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Dem Unterricht in der Grundschulstufe liegt der Lehrplan der Grundschulstufe an Schulen für Schüler mit dem Förderschwerpunkt Hören zugrunde. Er ist eng an den Lehrplan der bayerischen Grundschule angelehnt.

Im Mittelpunkt der Arbeit in der Grundschulstufe stehen Aufbau und systematischer Ausbau der deutschen Sprache mit Sprechen, Schreiben und Lesen. Es werden ebenso alle Fächer unterrichtet, die in der allgemeinen Grundschule verpflichtend sind.
Hinzu kommen in allen Unterrichtsfächern wesentliche Prinzipien, die Schülern mit dem Förderschwerpunkt Hören gerecht werden:
- Ausnützen und Trainieren des Resthörvermögens,
- Absehen der Sprache vom Mund,
- Artikulation (Sprechtraining).

Verwendung von manuellen Kommunikationsmitteln wie Fingeralphabet, Lautsprach Begleitende Gebärde (LBG) und Deutsche Gebärden Sprache (DGS) .


Der Unterricht in der Grundschulstufe ist auf die sprachliche Situation der verschiedenen Schülergruppen unserer Einrichtung abgestimmt. Aufgrund der Einteilung der Schüler in sog. Sprachlerngruppen unterscheiden sich die Lehr- und Lernformen in sprachinhaltlicher sowie methodisch-didaktischer Art. An unserer Einrichtung befinden sich Klassen der Sprachlerngruppen I, III und IV. Die Sprachlerngruppe I besteht nur im Grundschulstufenbereich.

So befinden sich in unserer Einrichtung geöffnete Klassen, in denen hörgeschädigte Schüler mit Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam unterrichtet werden. Grundlage des Unterrichts in diesen Klassen ist der Lehrplan für die bayerische Grundschule.
Des weiteren gibt es Klassen (Sprachlerngruppe III) mit gehörlosen bzw. hochgradig hörgeschädigten Schülern, in denen verstärkt mit Unterstützung von manuellen Zeichensystemen, wie Fingeralphabet und lautsprachbegleitenden Gebärden (LBG) gearbeitet wird und solche (Sprachlerngruppe IV), in denen unter Einbeziehung der Deutschen Gebärdensprache (DGS) phasenweise bilingual unterrichtet wird.

Im Mittelpunkt der Arbeit in allen Sprachlerngruppen steht die bestmögliche Förderung der Schüler in ihrer Sprachentwicklung und ihrer Sprachfähigkeit (Sprechen, Schreiben, Lesen). Aufgrund des erhöhten Förderbedarfs im sprachlichen Bereich umfasst die Grundschulstufe für hörgeschädigte Schüler der Sprachlerngruppen III und IV fünf Schuljahre. Die Schülerschaft der 'geöffneten Klassen' (Sprachlerngruppe I) durchläuft die Grundschulzeit in vier Jahren.

Bei entsprechender Eignung können die Schüler nach der Grundschulstufe auch an weiterführende Schulen wie die Realschule mit dem Förderschwerpunkt Hören ( http://www.augustinum-schulen.de/html/realschule.htm) übertreten.

In der Hauptschulstufe (mit Beginn der 5. Jahrgangsstufe) wird nach dem "Lehrplan für die bayerische Hauptschulstufe“ unterrichtet. Mit Ausnahme des Unterrichtsfaches Deutsch werden die Inhalte aller anderen verbindlichen Unterrichtsfächer im Unterricht der Hauptschulstufe mit dem Förderschwerpunkt Hören übernommen (wie im Lehrplan für die bayerische Hauptschule enthalten).

Die Schüler erwerben wirtschaftliche, soziale und technische Grundkenntnisse und erfahren Unterstützung und Beratung bei der Wahl ihres Berufes. Die Hauptschulstufe ist neben der Vermittlung berufs- und lebensvorbereitender Inhalte bestrebt, alle Schüler in ihren individuellen sonderpädagogischen Förderbedarfen, vor allem im Hinblick auf ihre auditive Wahrnehmungsfähigkeit sowie auf ihre Sprach- und Kommunikationsfähigkeit in der Alltags- und späteren Berufswelt vorzubereiten.

In der 8. Jahrgangsstufe durchlaufen die Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Unterrichtsfaches Arbeit-Wirtschaft-Technik (AWT) zweiwöchige, berufsbezogene Praktika, die von der Sozialpädagogin der Einrichtung begleitet werden.

Ziel der Hauptschulstufe ist es, die Schüler zum Erwerb des erfolgreichen Hauptschulabschlusses zu führen, den in der Regel alle Schüler erreichen.

Ungefähr die Hälfte der Abschlussschüler erwirbt zusätzlich den Qualifizierenden Abschluss an Schulen für Behinderte und Kranke (QA), der dem Qualifizierenden Hauptschulabschluss gleichwertig ist.