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Krankenhausreform: BLFG trägt Stellungnahme zu gynäko-onkologischen Leistungsgruppen mit
Mit der Stellungnahme wird eine dringliche und aus Sicht der DGGG und der BLFG zwingend erforderliche Anregung zur Weiterentwicklung der derzeit vorgesehenen Leistungsgruppen im Rahmen der Krankenhausreform gegeben. Nach aktueller Planung ist die Leistungsgruppe LG 40 ausschließlich auf das Ovarialkarzinom ausgerichtet. Für andere gynäkologische Karzinome – insbesondere Zervix-, Endometrium- und Vulvakarzinome – ist keine eigenständige onkologische Leistungsgruppe vorgesehen. Diese Erkrankungen fallen damit faktisch in die Leistungsgruppe Allgemeine Gynäkologie.
Durch die Einordnung gynäkologischer Karzinome (außer Ovarialkarzinom) in die allgemeine Gynäkologie werden diese Erkrankungen systematisch aus dem etablierten zertifizierten onkologischen Versorgungssystem herausgelöst. Damit wird eine über viele Jahre aufgebaute, evidenzbasierte und qualitätsgesicherte Versorgungsstruktur bewusst geschwächt, obwohl deren Nutzen für das Überleben der Patientinnen gut belegt ist.
DGGG und BLFG regen daher nachdrücklich an, entweder die Leistungsgruppe LG 40 von der ausschließlichen Fokussierung auf das Ovarialkarzinom auf alle gynäkologischen Karzinome zu erweitern, oder eine zusätzliche eigenständige Leistungsgruppe „Gynäkologische Karzinome (außer Ovarialkarzinom)“ einzuführen, die klare strukturelle und qualitative Anforderungen analog zu bestehenden onkologischen Leistungsgruppen definiert. Beide Optionen würden verhindern, dass im Zuge der Krankenhausreform bewährte onkologische Versorgungsstrukturen zurückgebaut werden, und sicherstellen, dass Patientinnen mit gynäkologischen Krebserkrankungen weiterhin Zugang zu spezialisierter, qualitätsgesicherter und evidenzbasierter Versorgung erhalten – im Einklang mit dem Nationalen Krebsplan (NKP), den geltenden Leitlinien sowie der nationalen und internationalen wissenschaftlichen Evidenz.