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Kapazitäten für zeitrelevante gynäkologische OPs unter der vierten Welle weiter aufrechterhalten
Die oben aufgeführten Fachgesellschaften befürworten alle sinnvollen Maßnahmen, um die Pandemie einzudämmen und den Kampf gegen das SARS-CoV-2-Virus zu gewinnen. So müssen die Krankenhäuser aufgrund von aktuellen Vorgaben elektive Eingriffe und Behandlungen verschieben und Intensivbetten, Beatmungsplätze sowie personelle Ressourcen für COVID-19-Erkrankte freihalten. DGGG, DGS, AGO und BLFG appellieren jedoch dringend, die Kapazitäten für planbare, aber zeiteilige gynäkologische Operationen in erforderlichem Umfang und unter strenger Indikationsstellung weiter aufrechtzuerhalten.
Zum Hintergrund: Die aktuellen Entwicklungen im Rahmen der 4. Welle führen aktuell zu einem bedrohlichen Engpass bei den Kapazitäten für notwendige gynäkologische Operationen. Ein einseitiges Priorisierungssystem hat insbesondere für betroffene PatientInnen mit Krebsdiagnose lebensverkürzende Konsequenzen. Deshalb dürfen die notwendigen operativen Therapien für dringlich zu behandelnde PatientInnen nicht untersagt werden. PatientInnen mit schwerwiegenden Krankheitsbildern müssen den gleichen Anspruch auf akute Versorgung wie COVID-19-PatientInnen haben. Das gleiche gilt auch für PatientInnen mit akuten Beschwerden wie Schmerzen oder starken gynäkologischen Blutungen.
Onkologische und gynäkologische Operationen sind keine elektiven Eingriffe
Tatsächlich sind onkologische Operationen oder Eingriffe bei symptomatischen PatientInnen zwar keine Notfälle im eigentlichen akuten Sinne; dennoch müssen sie innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens von wenigen Tagen oder Wochen erfolgen, will man die Leidenszeit nicht verlängern und Heilungschancen nicht verpassen. Hierzu zählt selbstverständlich auch die notwendige zeitnahe medikamentöse Therapie. „Maligne Befunde, Präkanzerosen, abklärungsbedürftige und/oder symptomatische Befunde unseres Fachgebiets (Brust, innere und äußere Genitale) zählen aus unserer Sicht nicht zu den sogenannten elektiven Indikationen bzw. Eingriffen. Im Übrigen schließen wir uns der Sicht der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie1 an", so die gynäkologischen Fachgesellschaften.
„Bei einer Verschärfung der Situation und extremen Engpässen in der Versorgung müssten die Operationen unter Umständen nicht nur nach der Dringlichkeit, sondern auch nach prognostischen Kriterien kategorisiert werden.“
(Prof. Anton J. Scharl, Präsident der DGGG)
„Wir verweisen hier insbesondere auf eine Feststellung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom März 2020, dass die Entscheidung selbstverständlich ausschließlich den behandelnden Ärztinnen und Ärzten vor Ort obliegt“, betont Prof Dr. Jens-Uwe Blohmer, Vorsitzender der AGO. „Die Betonung liegt hier zurecht auf den behandelnden Ärztinnen und Ärztinnen“, ergänzt Prof. Dr. Sara Brucker, Vorsitzende der DGS. Aus ihrer Sicht sei die Lage in den Kliniken momentan so prekär, wie nie zuvor in dieser Pandemie. Die Mediziner stünden Tag für Tag vor der schwierigen Entscheidung, welche Patientin sie innerhalb der verfügbaren Kapazitäten behandeln können und müssen.
Der Appell der gynäkologischen Fachgesellschaften lautet:
➢ Um zu verhindern, dass sich unsere PatientInnen mit heilbaren Tumorleiden oder akuten Erkrankungen durch ein einseitiges Priorisierungsmodell zu Palliativfällen mit unumkehrbar lebensverkürzenden Diagnosen oder chronischen Erkrankungen entwickeln, empfehlen wir dringend, die Kapazitäten für dringliche Operationen und Interventionen insbesondere in den gynäkologischen Kliniken weiter aufrechtzuerhalten.
Pressemitteilung als PDF-Download:
PM Kapazitäten für zeitrelevante OPs unter der vierten Welle weiter aufrechterhalten