Aktualisierte Empfehlungen zu SARS-CoV-2/COVID-19 in Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett
Die geburtshilflichen und pädiatrischen Fachgesellschaften haben ihre Empfehlungen zur Versorgung von infizierten Schwangeren und deren Neugeborenen aktualisiert.
Der achtköpfige Vorstand der BLFG e.V. sowie das Beratergremium sind für die Interessenvertretung der Chefärztinnen und Chefärzte zum Wohl der Patientinnen verantwortlich.
Mitglied kann jede Frauenärztin und jeder Frauenarzt werden, sofern sie oder er eigenverantwortlich alleine oder gemeinsam mit anderen eine gynäkologische und/oder geburtshilfliche Abteilung als Hauptabteilung führen.
Die BLFG ist die Bundesarbeitsgemeinschaft Leitender Ärztinnen und Ärzte in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe e.V. Erfahren Sie hier mehr über uns und unsere Ziele.
Hier können Sie eine Veranstaltung anmelden.
Die Voraussetzungen:
Die Ziele der BLFG e.V. müssen im Programm abgebildet sein und
die wissenschaftliche Leitung muss BLFG-Mitglied sein.