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Werden Sie Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft Leitender Ärztinnen und Ärzte in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe e.V. (BLFG).
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Mitglied kann jede Frauenärztin und jeder Frauenarzt werden, sofern sie oder er eigenverantwortlich alleine oder gemeinsam mit anderen eine gynäkologische und/oder geburtshilfliche Abteilung als Hauptabteilung führen. Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt 120 Euro.
Kostenlose juristische Erstberatung
Die Rechtsanwaltskanzleien medlegal Rechtsanwälte Partnerschaft mbB (Hamburg) sowie die JORZIG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Düsseldorf) bieten den Mitgliedern der BLFG kostenlose Erstberatung im Bereich des Medizinrechts/Chefarztrechts an. Die Mitglieder der BLFG haben die Möglichkeit, per E-Mail eine Erstberatung anzufordern, die über die Geschäftsstelle der BLFG weitergeleitet wird. Schreiben Sie dazu an die Geschäftsstelle: Bitte aktivieren Sie JavaScript, um diesen Link anzuzeigen!