Mitglied werden

Werden Sie Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft Leitender Ärztinnen und Ärzte in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe e.V. (BLFG).
Nutzen Sie dafür bequem unseren  Onlineantrag oder laden Sie den Antrag als PDF herunter.
Onlineantrag
Antrag als PDF

Mitglied kann jede Frauenärztin und jeder Frauenarzt werden, sofern sie oder er eigenverantwortlich alleine oder gemeinsam mit anderen eine gynäkologische und/oder geburtshilfliche Abteilung als Hauptabteilung führen. Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt 120 Euro.
 

Kostenlose Erstberatung

Die Rechtsanwaltskanzlei DR. HALBE - RECHTSANWÄLTE Köln | Berlin  bietet den Mitgliedern der BLFG e. V. eine Erstberatung im Bereich des Medizinrechts/Chefarztrechts an. Die Erstberatung beinhaltet eine 20-minütige telefonische oder schriftliche Beratung. Die Mitglieder der BLFG e. V. haben die Möglichkeit über dieses Online-Formular eine kostenlose Erstberatung anzufordern, die über die Geschäftsstelle der BLFG e. V. an DR. HALBE – RECHTSANWÄLTE weitergeleitet wird.

Formular für die Erstberatung

Senden Sie das Formular ausgedruckt per Post, Fax oder E-Mail an die Geschäftsstelle (Fax: 030 514 88 344 / E-Mail: Bitte aktivieren Sie JavaScript, um diesen Link anzuzeigen!).