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Werden Sie Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft Leitender Ärztinnen und Ärzte in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe e.V. (BLFG).
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Onlineantrag
Antrag als PDF

Mitglied kann jede Frauenärztin und jeder Frauenarzt werden, sofern sie oder er eigenverantwortlich alleine oder gemeinsam mit anderen eine gynäkologische und/oder geburtshilfliche Abteilung als Hauptabteilung führen. Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt 120 Euro.


Juristische Erstberatung

Rechtsanwaltskanzleien bieten den Mitgliedern der BLFG Erstberatung im Bereich des Medizinrechts/Chefarztrechts an. Die Mitglieder der BLFG haben die Möglichkeit, per E-Mail eine Erstberatung anzufordern, die über die Geschäftsstelle der BLFG weitergeleitet wird. Schreiben Sie dazu an die Geschäftsstelle: Bitte aktivieren Sie JavaScript, um diesen Link anzuzeigen!