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25.07.2022 | 2022

Zu den Empfehlungen für die Finanzierung der Geburtshilfe

Die geburtshilflichen Fachverbände haben mit Beteiligung der BLFG eine kritische Stellungnahme zu den Empfehlungen der Regierungskommision abgegeben.

In der Stellungnahme der geburtshilflichen Fachverbände zu dem am 8. Juli 2022 vorgestellten Papier der Regierungskommission heißt es: „Die Arbeitsgruppe Pädiatrie und Geburtshilfe der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung stellt korrekt fest, dass in der Geburtshilfe ein relevanter Mangel an Fachpersonal besteht, welcher in Deutschland bereits zu temporären Kreißsaalsperrungen geführt hat mit konsekutiven Schwierigkeiten in der Bevölkerungsversorgung. Außerdem benennt sie klar Fehlanreize, da das medizinisch sinnvolle Bestreben der Geburtshilfe, Kaiserschnitte zu verringern und vaginale Entbindungen zu fördern, zu schlechter vergüteten, schlechter planbaren und personalintensiveren Entbindungen führt."

Die Kommission stelle richtig fest, dass bei weniger als 500 Geburten pro Jahr v.a. die Versorgungsqualität gefährdet ist, nicht zuletzt, da beim gegenwärtigen rein leistungsbezogenen Vergütungssystem die Vorhaltekosten unzureichend finanziert sind. Die Kommission betone die besondere Herausforderung in der Geburtshilfe, indem die aus Gründen der Qualität und der Wirtschaftlichkeit sinnvolle Konzentration auf weniger Standorte in Übereinstimmung gebracht werden muss mit dem Ziel der Wohnortnähe auch in ländlichen Gegenden mit niedrigen Geburtenzahlen, heißt es in der Stellungnahme.

Empfehlungen gehen nur teilweise in die richtige Richtung

Die geburtshilflichen Fachverbände erklären weiter: „Die Empfehlungen der Kommission zur kurzfristigen Besserung der Situation zielen allerdings nur teilweise in die richtige Richtung, teilweise droht bei einer entsprechenden Umsetzung eine Verschärfung der Probleme. Dies kommt nicht ganz überraschend, da in der Kommission weder die Berufsgruppe der FrauenärztInnen noch der Hebammen vertreten ist."

Begrüßenswert sei, dass eine Unterstützung – zusätzlich zu den abgerechneten DRGs – durch hinzukommende, nicht leistungsabhängige Finanzmittel empfohlen wird. Richtig sei auch, dass diese Mittel auch für diejenigen geburtshilflichen Abteilungen erforderlich sind, die zwar eine geringe Zahl an Geburten haben, deren Wegfall aber eine Versorgungslücke für die Bevölkerung hinterlassen würde.

Unzureichende Finanzierung in größeren geburtshilflichen Zentren wird zementiert

In der Stellungnahme wird betont: „Nicht zielführend ist dagegen die Empfehlung, größeren Kliniken die leistungsunabhängige Vergütung mit steigender jährlicher Geburtenzahl zu reduzieren und ab einer bestimmten Größe komplett zu verweigern. Der Hinweis, hier sei eine auskömmliche Finanzierung durch die leistungsabhängige Vergütung gegeben, steht klar im Widerspruch zur Feststellung der Kommission, dass diese Vergütung mit problematischen Fehlanreizen arbeitet." Vergessen werde von der Kommission auch, dass insbesondere in der Hochrisikogeburtshilfe von Perinatalzentren, also v.a. der größeren Kliniken, durch deren Strukturvoraussetzungen erhebliche Vorhaltekosten entstehen, die durch die fallbezogene Vergütung der Geburten nicht ausgeglichen wird.

Völlig vernachlässigt werde in den Empfehlungen, dass nur eine insgesamt bessere Finanzierung die Voraussetzungen schafft, die Personalknappheit in der Geburtshilfe zu verringern. Weit entfernt sei man zudem von den Zielen im nationalen Gesundheitsplan Geburtshilfe einer 1:1 Hebammenbetreuung. Dies finde in den Empfehlungen nicht mal Erwähnung als anzustrebendes Ziel. Vielmehr werde durch die Empfehlungen die gegenwärtige unzureichende Finanzierung v.a. in den größeren geburtshilflichen Zentren zementiert. Dem Ziel einer sinnvollen Zentralisierung der Geburtshilfe werde damit ein Bärendienst erwiesen.

Die Stellungnahme wird mitgetragen von der  Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG), der Arbeitsgemeinschaft für Geburtshilfe und Pränatalmedizin in der DGGG e.V. (AGG), der Deutschen Gesellschaft für Perinatale Medizin e.V. (DGPM), der Deutschen Gesellschaft für Pränatal- und Geburtsmedizin e.V. (DGPGM) und der Bundesarbeitsgemeinschaft Leitender Ärztinnen und Ärzte in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe e.V. (BLFG).

Stellungnahme als PDF-Download:
Stellungnahme zu den Empfehlungen der Arbeitsgruppe Pädiatrie und Geburtshilfe für eine kurzfristige Reform der stationären Vergütung für Pädiatrie, Kinderchirurgie und Geburtshilfe